
Dokumentation im Auge des Medizinrechts (M 2.10)
18.09.19 | 12:00 – 12:45 Uhr
BLTS Rechtsanwälte GbR
Herr Gerald Tix
Die medizinische Dokumentation soll grundsätzlich eine sachgerechte Behandlung und Weiterbehandlung von Patienten und Patientinnen gewährleisten. Die Dokumentation soll im Interesse der Behandler als auch der Patientenseite den wesentlichen Behandlungsverlauf nachvollziehbar machen, unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden und eine sachgerechte Mit- und Weiterbehandlung der Patienten und Patientinnen ermöglichen. Die Dokumentationspflicht wird durch unterschiedliche Rechtsvorschriften unabhängig voneinander geregelt. Zivilrechtlich wird die Dokumentationspflicht seit Inkrafttreten des sog. Patientenrechtsgesetzes in § 630f BGB geregelt.
Der Referent gibt einen kurzen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der medizinischen Dokumentation und erläutert anhand von praktischen Beispielen haftungsrechtliche Problemstellen sowie sachgerechte Lösungsansätze.