
Verantwortungsvoller Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege (M 2.9)
18.09.19 | 11:45 – 12:30 Uhr
Rechtsanwältin
Frau Angelika Kellner
- § 1906 BGB - Genehmigung des Betreuungsgerichts bei freiheitsentziehender Unterbringung und bei freiheitsentziehenden Manahmen
- Freiheitsentziehende Maßnahmen
- Mechanische Vorrichtungen
- Medikamente
- Sonstige Maßnahmen in anderer Weise
- Rechtfertigungsgründe
- § 34 StGB - Terchtgertigender Notstand
- Der Gefahrenbegriff
- Verfahrensvorschriften
- § 331 FamFG - einstweilige Anordnung (in Unterbringungssachen)